Karriere

Tem­po­r­ä­r­ar­beit? Pro­fi­tie­re vom Weiterbildungszuschuss

30. April 2024
Kleiner Topf aus glass, gfüllt mit Münzen, aus dem zwei kleine Pflanzen spriessen.

Hast du gewusst, dass dich Swissstaffing bei deiner Weiterbildung finanziell unterstützt? Wirklich? – Ja, wenn du dem GAV unterstellt bist und weniger als 148‘200 Franken im Jahr verdienst.

Oft sind Contractor skeptisch, wenn ihnen eine Stelle angeboten wird, die mit einer Unterstellung eines Gesamtarbeitsvertrages verbunden ist. Eigentlich schade, die Zugehörigkeit zum GAV bietet zahlreiche Vorteile, denn der GAV hat strengere Bestimmungen als das OR und schützt Arbeitnehmende besonders gut.

Ein GAV regelt nicht nur die Arbeitsbedingungen und Verhältnisse zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden, dank GAV sind die Arbeitnehmer auch bei Krankheit und Unfall besser geschützt. Sie profitieren zudem von einer guten Altersvorsorge und haben Anspruch auf subventionierte Weiterbil­dungen.

So erhalten temporär Arbeitende bis zu CHF 5’000 für Weiterbildungen und bis zu CHF 2’250 für Lohn­ausfall!  Bei den Weiterbildungen hast du die Wahl zwischen Sprachkursen, Schulungen für Arbeitssi­cherheit, fachlichen Weiterbildungen und Laufbahnberatungen. Einzige Bedingung: Die Kurse müssen in einer von temptraining anerkannten Schule stattfinden. (Kurse)

Ausserdem gibt es seit September 2023 Neuerungen, die für dich ebenfalls sehr spannend sein könn­ten:

  • Weiterbildungen können neu bis zu 12 Monate rückwirkend oder im Voraus beantragt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass du innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 88 Stunden temporär gearbeitet hast.
  • Wenn du 88 Stunden in den letzten 12 Monaten Temporärarbeit geleistet hast, dann hast du Anrecht auf einen Weiterbildungsbeitrag von CHF 500. Für jede weitere Einsatzstunde erhältst du zusätzlich ein Guthaben von CHF 5.85.
  • Zudem gibt es neuerdings eine Pauschalentschädigung für Weiterbildungstage:
    - Lohnausfall: CHF 250 pro Tag, CHF 125 pro Halbtag
    - Verpflegungsspesen: CHF 15 pro Tag
    - Reisespesen (Wohnort – Kursort): bis 100 km CHF 30, ab 100 km CHF 50
    - Unterkunftsspesen: CHF 80 pro Tag
    Insgesamt hast du innerhalb von 12 Monaten Anrecht auf bis zu CHF 2250 Lohnausfallentschädi­gung und bis zu CHF 300 Spesen für Verpflegung, Reisen und Unterkunft.
  • Aus unserer Sicht besonders grossartig: Arbeitssicherheitskurse belasten das persönliche Konto nicht. Sie werden pauschal vergütet mit maximal CHF 500 pro Tag bzw. CHF 250 pro Halbtag.

Swissstaffing unterstützt die Arbeitnehmenden bei der Verbesserung ihrer Fähigkeiten. Vor allem aber kannst du dich dadurch – ohne grosses eigenes finanzielles Engagement – auf dem Arbeitsmarkt noch interessanter machen.

Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen durch Swissstaffing findest du unter: temptraining.ch

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Foto von Micheile Henderson auf Unsplash