Karriere

Schwei­zer Wirt­schafts­hil­fen in der Coronakrise

07. April 2020

Was ist Kurzarbeit? Welche Liquiditätshilfen gibt es für Unternehmen? Was tun bei Erwerbsausfall aufgrund von Kinderbetreuung oder Quarantäne? Erfahre hier, was derzeit wichtig ist.

Die weltweite Corona-Pandemie gefährdet neben unserer Gesundheit auch die globale Wirtschaft sowie das gesellschaftliche Sozialleben. Die Ungewissheit darüber, wo die Reise hinführt – und wie lange sie andauert – schürt Existenzängste. Um den ersten Schock abzufedern und die Stabilität der Schweizer Wirtschaft zu sichern, haben Bund und Kantone ein umfangreiches Massnahmenpaket geschnürt. Wir stellen einige Punkte daraus vor, die auch für die Personalvermittlungsbranche relevant sind.

 

Kurzarbeit

Um Arbeitsplätze zu sichern, können Unternehmen in Krisenzeiten Kurzarbeit beantragen. Wir haben wichtige Fragen dazu beantwortet.

Was? Man spricht von Kurzarbeit, wenn die vertraglich geregelte Arbeitszeit vorübergehend um mindestens 10% reduziert oder vollständig ausgesetzt wird. Weitere Info auch hier.

Wer? Der Arbeitgeber beantragt Kurzarbeit bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle und zahlt die Kurzarbeitsentschädigung zuzüglich zum reduzierten Lohn an den Arbeitnehmer aus.

Wie viel? Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80% des wegfallenden Lohns. Die Bemessungsgrundlage (monatliche Lohn) ist auf 12'350 Franken gedeckelt. Zahlenbeispiele gibt es hier.

Wie lange? Die Bewilligungsdauer wurde von 3 auf 6 Monate verlängert. Insgesamt kann ein Betrieb für maximal 12 Monate Kurzarbeit beantragen (ggf. mit Verlängerung auf 18 Monate durch den Bund).

Vorübergehende Anpassungen der Kurzarbeit aufgrund der Coronakrise:
– Angestellte mit befristeten Verträgen oder über eine Organisation entsandte Temporärarbeitende erhalten Kurzarbeitsentschädigung (u.a.)
– Arbeitgeber tragen keinen Selbstbehalt mehr (Wegfall der Wartefrist)
– Angestellte müssen nicht erst bestehende Überstunden abgelten
– Vereinfachter Anmeldeprozess
– Weitere Anpassungen sind hier aufgeführt 

 

Liquiditätshilfen

Gerade in Krisenzeiten gilt: cash is king! Trotz Kurzarbeitsentschädigung stehen viele Unternehmen vor einem Liquiditätsengpass. Das Massnahmenpaket von Bund und Kantonen dient der Sicherung laufender Liquiditätsbedürfnisse, um grundsätzlich solvente Unternehmen vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren.

Was? Überbrückungskredite als Soforthilfe für KMUs (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen mit einem Umsatz bis 500 Millionen Franken).

Wer? Unternehmen, die durch die Coronakrise erheblich beeinträchtig sind, sich aber nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren befinden.

Wie viel? Betroffenen Unternehmen erhalten bis zu 10% ihres Umsatzes (maximal 20 Millionen Franken) als Bankkredit. Kredite bis 500'000 Franken werden sofort ausbezahlt und vom Bund vollumfänglich garantiert (Zinssatz 0%). Höhere Beträge bedürfen einer umfassenderen Prüfung; sie werden vom Bund zu 85% und von der Bank zu 15% abgesichert (Zinssatz 0,5%). Die Kreditlaufzeit beträgt 5 Jahre.

Zusätzliche vorübergehende Kostenerleichterungen aufgrund von Corona beinhalten unter anderem:
– Sozialversicherung: Beiträge (AHV/IV/EO/ALV) können ggf. vorübergehend zinslos aufgeschoben werden
– Altersvorsorge: Arbeitgeber dürfen vorübergehend ihre Arbeitgeberreserven zur Zahlung von BVG-Beiträgen verwenden
– Steuern: Keine Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung gewisser Steuern sowie bei Zoll- und Lenkungsabgaben
– Weitere Informationen zu den Kostenerleichterungen gibt es hier

Weiterführende Links:
Antrag für Überbrückungskredite (Informieren Sie sich am besten auch bei Ihrer Hausbank.)
Hier gibt es eine hilfreiche Checkliste dazu, was nun getan werden sollte.

 

Erwerbsersatzentschädigungen

Neben den Massnahmen zu Kurzarbeit und Liquiditätshilfe, gibt es auch erweiterte Leistungen im Falle von Erwerbsausfällen.

Neu gibt es Erwerbsersatzentschädigungen für:
– Eltern, die aufgrund der Kita-/Schulschliessungen ihre Kinder betreuen müssen (Angestellte und Selbständige)
– Personen in Quarantäne
– Selbständige (inklusive freischaffende KünstlerInnen)

Weiterführende Links:
Antrag auf Corona Erwerbsersatzentschädigung 

 

Du hast noch Fragen oder Anliegen rund um das Thema Wirtschaft & Corona? Wir freuen uns jederzeit, von dir zu hören – per Email, Telefon oder via Social Media!

Kommt alle gut durch die Krisenzeiten, haltet zusammen und bleibt gesund!
Euer Coopers Team

Oh und ... dranbleiben lohnt sich: Morgen veröffentlichen wir ein Interview mit Managing Director Christian Biedermann zu dem Thema, wie die Corona-Pandemie die Rekrutierungsbranche beeinflusst und wie Coopers damit umgeht. 

 

Foto von Amelie & Niklas Ohlrogge auf Unsplash.