Karriere

Pro­fi­tie­re vom Wei­ter­bil­dungs­zu­schuss für Temporärarbeit

04. Dezember 2024
Kleiner Topf aus Glass, gfüllt mit Münzen, aus dem zwei kleine Pflanzen spriessen.

Was ist Temporärarbeit?

Temporärarbeit ist eine Arbeitsform, bei der Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum bei einem Unternehmen arbeiten, aber bei einer Temporärbüro angestellt sind. Diese vermittelt die Arbeitnehmer an Unternehmen, die kurzfristig Personalbedarf haben. Temporärarbeit bietet Flexibilität für Arbeitnehmer und Unternehmen, um auf schwankende Arbeitsanforderungen zu reagieren.

Weiterbildungszuschuss für Temporärarbeit

Hast du gewusst, dass dich Swissstaffing bei deiner Weiterbildung finanziell unterstützt? Wirklich? – Ja, wenn du dem Gesamtarbeitsverträge (GAV) unterstellt bist und weniger als 148‘200 Franken im Jahr verdienst.

Oft sind Contractors skeptisch, wenn ihnen eine Stelle angeboten wird, die mit einer Unterstellung eines Gesamtarbeitsvertrages verbunden ist. Eigentlich schade, die Zugehörigkeit zum GAV bietet zahlreiche Vorteile, denn der GAV hat strengere Bestimmungen als das Obligationenrecht (OR) und schützt Arbeitnehmende besonders gut.

Ein GAV regelt nicht nur die Arbeitsbedingungen und Verhältnisse zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden. Dank GAV sind die Arbeitnehmer auch bei Krankheit und Unfall besser geschützt. Sie profitieren zudem von einer guten Altersvorsorge und haben Anspruch auf subventionierte Weiterbil­dungen.

So erhalten temporär Arbeitende bis zu CHF 5’000 für Weiterbildungen und bis zu CHF 2’250 für Lohn­ausfall!  Bei den Weiterbildungen hast du die Wahl zwischen Sprachkursen, Schulungen für Arbeitssi­cherheit, fachlichen Weiterbildungen und Laufbahnberatungen.
Einzige Bedingung: Die Kurse müssen in einer von temptraining anerkannten Schule stattfinden. (Kurse)

Weiterbildungszuschüsse rückwirkend und im Voraus beantragen

Weiterbildungen können neu bis zu 12 Monate rückwirkend oder im Voraus beantragt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass du innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 88 Stunden temporär gearbeitet hast.

  • Wenn du 88 Stunden Temporärarbeit in den vergangenen 12 Monaten geleistet hast, dann hast du Anrecht auf einen Weiterbildungsbeitrag von CHF 500. Für jede weitere Einsatzstunde erhältst du zusätzlich ein Guthaben von CHF 5.85.
  • Zudem gibt es neuerdings eine Pauschalentschädigung für Weiterbildungstage:
    - Lohnausfall: CHF 250 pro Tag, CHF 125 pro Halbtag
    - Verpflegungsspesen: CHF 15 pro Tag
    - Reisespesen (Wohnort – Kursort): bis 100 km CHF 30, ab 100 km CHF 50
    - Unterkunftsspesen: CHF 80 pro Tag
    Insgesamt hast du innerhalb von 12 Monaten Anrecht auf bis zu CHF 2’250 Lohnausfallentschädi­gung und bis zu CHF 300 Spesen für Verpflegung, Reisen und Unterkunft.
  • Aus unserer Sicht besonders grossartig: Arbeitssicherheitskurse belasten das persönliche Konto nicht. Sie werden pauschal vergütet mit maximal CHF 500 pro Tag bzw. CHF 250 pro Halbtag.

Swissstaffing unterstützt die Arbeitnehmenden bei der Verbesserung ihrer Fähigkeiten. Vor allem aber kannst du dich dadurch – ohne grosses eigenes finanzielles Engagement – auf dem Arbeitsmarkt noch interessanter machen.

Häufig gestellte Fragen

Temporärarbeit bedeutet, dass Arbeitnehmende über einen befristeten Zeitraum für ein Unternehmen tätig sind, oft vermittelt durch einen Personaldienstleister wie Coopers. Im Gegensatz zu Festanstellungen wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Temporärmitarbeiter und dem Personalverleiher abgeschlossen. Temporärarbeit bietet Flexibilität für Unternehmen bei Personalengpässen und für Mitarbeitende die Möglichkeit, unterschiedliche Erfahrungen in verschiedenen Branchen zu sammeln.

Ein temporärer Arbeitsvertrag ist ein befristeter Vertrag, der zwischen einer Temporärarbeitskraft und einem Personaldienstleister abgeschlossen wird. Der Vertrag legt die Dauer des Einsatzes, die Vergütung sowie die Arbeitsbedingungen fest. Temporäre Arbeitsverträge bieten Flexibilität, sind aber zeitlich begrenzt und enden meist, wenn das vereinbarte Projekt oder der Einsatz abgeschlossen ist.

Temptraining ist der Weiterbildungsfonds des GAV Personalverleih, der es Mitarbeitenden in Temporärarbeit ermöglicht, finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen zu erhalten. Neben der Kursfinanzierung bietet Temptraining auch eine Lohnausfallentschädigung während der Weiterbildung. Ziel des Fonds ist es, die beruflichen Qualifikationen von Temporärarbeitenden zu verbessern und ihnen langfristig bessere Jobchancen zu bieten.

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit beruflichen Fortbildungen entstehen. Dazu gehören Kursgebühren, Lehrmaterialien und in manchen Fällen auch Reisekosten. Für Temporärarbeitende können diese Kosten teilweise durch den Temptraining-Fonds subventioniert werden, um die berufliche Qualifikation zu verbessern und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih gilt für alle Temporärarbeitenden, die über eine Personalverleihfirma in der Schweiz angestellt sind. Arbeitnehmer, die unter den GAV fallen, haben Anspruch auf geregelte Arbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Sozialleistungen und den Zugang zu Temptraining. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen in den Fonds ein, um die Weiterbildung zu unterstützen.

Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen durch Swissstaffing findest du unter: temptraining.ch

Anspruch auf Temptraining prüfen

Foto von Micheile Henderson auf Unsplash